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UNTERNEHMEN | DSGVO

Datenschutzgrundverordnung

  • Definition Datenschutzgrundverordnung
  • Was bedeutet das für alpha awards Kunden?
  • Was ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag?

Definition Datenschutzgrundverordnung

Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)“ kundgemacht.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Geltung getreten. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist zwar als EU-Verordnung in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar, sie enthält jedoch zahlreiche Öffnungsklauseln und lässt dem nationalen Gesetzgeber gewisse Spielräume. Zur Durchführung dieser Öffnungsklauseln und Spielräume wurden in Österreich (neben Anpassungen in zahlreichen Materiengesetzen) zwei Novellen des Datenschutzgesetzes (das „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ und das „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“) beschlossen.

Quelle und weitere Informationen: wko.at

Was bedeutet das für alpha awards Kunden?

alpha awards ist 100% DSGVO-Konfrom. Ihre Einreicher vertrauen Ihnen sensible Daten an und wir geben Ihnen die Sicherheit, dass wir diese Daten sensibel und sicher in Europa verwalten. Wir sichern Ihre Daten durch mehrfache Backups. Dies gewährleisten wir durch einen einfachen, klaren, standardisierten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag.

Was ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag?

Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Verantwortlicher die Datenverarbeitung personenbezogener Daten an einen Auftragsverarbeiter überträgt.

Hierbei wird über den Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden sollen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei einzuhalten sind.

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