SICHERHEIT
Alle rechtlichen Grundlagen an einem Ort.
Nutzungsbedingungen alpha awards
für Nutzer:innen (Einreichende und Jurymitglieder)
Fassung September 2026
Diese Nutzungsbedingungen gelten für jede natürliche Person, die sich auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) als Nutzer registriert, um Inhalte zu einem Wettbewerb einzureichen („Einreicher“) oder eingereichte Inhalte zu bewerten („Juror“). Sie werden im Zuge der Registrierung durch Bestätigung angenommen und gelten zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
§ 1 Betreiber und Rolle von 79BE
Die 79 Blue Elephants GmbH, Längenfeldgasse 27B, 1120 Wien („79BE“) betreibt die Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com als technische Plattform. Veranstalter des jeweiligen Wettbewerbes ist nicht 79BE, sondern der Vertragspartner, der den Wettbewerb auf https://www.alpha-awards.com durchführt („Veranstalter“). Für die Teilnahme gelten daneben die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise des Veranstalters; diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Nutzer und 79BE bei der Nutzung der Software.
§ 2 Registrierung und Konto
Die Nutzung setzt eine Registrierung mit vollständigen und korrekten Daten voraus. Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten sowie für alle Aktivitäten unter seinem Konto verantwortlich und hat 79BE den Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu melden.
§ 3 Einreichungen und Rechteeinräumung
Der Einreicher garantiert, über die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie erforderliche Zustimmungen Dritter) an den von ihm eingereichten Inhalten zu verfügen.
Er räumt 79BE das einfache, nicht übertragbare Recht ein, diese Inhalte für die Dauer des Wettbewerbes samt branchenüblicher Nachfrist auf den eigenen Systemen zu speichern und technisch zu verarbeiten. Die Anzeige der Inhalte gegenüber der Jury sowie eine allfällige Gewinnerpräsentation erfolgen im Auftrag und nach Maßgabe des Veranstalters; die dafür maßgeblichen Nutzungsrechte regeln dessen Teilnahmebedingungen.
§ 4 Verbotene Inhalte, Melde- und Sperrrecht
Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder Schadsoftware enthalten. 79BE ist berechtigt, entsprechende Inhalte zu melden sowie Inhalte oder den Zugang eines Nutzers bei begründetem Verdacht eines Verstoßes zu sperren.
§ 5 Haftung
Die Nutzung der Online-Dienste erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. 79BE haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen der AGB von 79BE (§ 13 f.) sinngemäß auch im Verhältnis zum Nutzer.
§ 6 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch 79BE enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#datenschutzpartner. Für die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb selbst gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise des Veranstalters.
§ 7 Schlussbestimmungen
79BE ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#nutzungsbedingungen abrufbar. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Für Verbraucher bleiben zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes unberührt. Für Nutzer, die Unternehmer sind, ist Gerichtsstand Wien.
Datenschutzerklärung alpha awards
für Nutzer:innen (Einreichende und Jurymitglieder)
Fassung September 2026
Diese Datenschutzerklärung gilt für jede natürliche Person, die sich auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) als Nutzer registriert, um Inhalte zu einem Wettbewerb einzureichen („Einreicher“) oder eingereichte Inhalte zu bewerten („Juror“). Sie ergänzt die Nutzungsbedingungen alpha-awards für Nutzer und gilt zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen des jeweiligen Veranstalters.
§ 1 Betreiber und Rolle von 79BE
Die 79 Blue Elephants GmbH, Längenfeldgasse 27B, 1120 Wien („79BE“), betreibt die Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com als technische Plattform. Veranstalter des jeweiligen Wettbewerbes ist nicht 79BE, sondern der Vertragspartner, der den Wettbewerb durchführt („Veranstalter“). 79BE verarbeitet Ihre nachfolgend genannten Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des jeweiligen Veranstalters, auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrages (Anlage 1 zu den AGB von 79BE). Verantwortlicher für diese Daten ist der jeweilige Veranstalter, nicht 79BE (§ 12 AGB, § 6 Nutzungsbedingungen).
§ 2 Registrierung als Nutzer:in
Um Inhalte einzureichen oder zu bewerten, registrieren Sie sich als Nutzer (Einreicher oder Juror) gemäß § 4.1 bzw. § 4.2 AGB und den Nutzungsbedingungen für Nutzer. Dabei werden jene Daten erhoben, die der jeweilige Veranstalter für seinen Wettbewerb festgelegt hat, mindestens jedoch Name und E-Mail-Adresse. Für die Verwaltung Ihres Nutzerkontos (Zugangsdaten, Kontosicherheit) gemäß § 2 der Nutzungsbedingungen verarbeitet 79BE die dafür erforderlichen Daten ebenfalls im Auftrag des Veranstalters.
§ 3 Einreichungen
Als Einreicher stellen Sie Inhalte (Bild-, Video- und Audiodateien, Beschreibungstexte, Angaben zu beteiligten Personen/Unternehmen) samt der erforderlichen Nutzungsberechtigung bereit (§ 4.1 AGB, § 3 der Nutzungsbedingungen).
§ 4 Bewertungen
Als Juror sehen Sie die eingereichten Inhalte während des festgelegten Bewertungszeitraums ein und geben Bewertungen ab (§ 4.2 AGB).
§ 5 Speicherdauer
Einreichdaten werden am Ende der Einreichfrist, Bewertungsdaten am Ende der Bewertungsfrist an den Veranstalter übergeben (§ 7 AGB). Mit Ende der Vertragsdauer des Veranstalters wird der Zugang deaktiviert; eine darüber hinausgehende Aufbewahrung durch 79BE erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter (§ C5 AGB).
§ 6 Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Angabe der in § 2 genannten Daten ist gesetzlich bzw. vertraglich nicht vorgeschrieben, aber zur Registrierung als Nutzer erforderlich. Ohne diese Daten ist eine Einreichung bzw. Bewertung im Rahmen des Wettbewerbes nicht möglich.
§ 7 Ausübung Ihrer Rechte
Ihnen stehen nach der DSGVO die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) zu. Da 79BE für diese Daten nicht Verantwortlicher, sondern Auftragsverarbeiter ist, wenden Sie sich zur Ausübung dieser Rechte in erster Linie an den jeweiligen Veranstalter; 79BE leitet an sie gerichtete Anfragen an den zuständigen Veranstalter weiter.
Unabhängig davon steht Ihnen das Recht zu, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu beschweren: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Tel. +43 1 52 152-0, E-Mail dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at.
§ 8 Kontakt zu 79BE
Bei Fragen zur technischen Verarbeitung durch 79BE erreichen Sie uns unter: 79 Blue Elephants GmbH, Längenfeldgasse 27B, 1120 Wien, Tel. +43 1 890 89 89, E-Mail office@alpha-awards.com. Datenschutzbeauftragter: RA Dr. Daniel Stanonik, Salztorgasse 2/8, 1010 Wien, Tel. 01/904 33 55, E-Mail office@stanonik.at.
§ 9 Änderungen dieser Datenschutzerklärung
79BE ist berechtigt, diese Datenschutzerklärung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen; die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#datenschutznutzer abrufbar.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
79 Blue Elephants GmbH
Aufbau dieser AGB
Diese AGB bestehen aus drei Teilen:
- Teil A – Allgemeine Bestimmungen: gilt für alle Verträge zwischen 79BE und dem Vertragspartner, unabhängig vom Leistungsmodell.
- Teil B – Zusatzbestimmungen Premium: gilt zusätzlich, soweit 79BE das Online-Tool für den Vertragspartner einrichtet und konfiguriert.
- Teil C – Zusatzbestimmungen Self-Service: gilt zusätzlich, soweit der Vertragspartner eine Tarifstufe zur eigenständigen Einrichtung und Konfiguration bucht.
Welche Teile im Einzelfall anwendbar sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen, regelt § 3.
Teil A - Allgemeine Bestimmungen
Teil A – Allgemeine Bestimmungen: gilt für alle Verträge zwischen 79BE und dem Vertragspartner, unabhängig vom Leistungsmodell.
§ 1 Präambel
Die 79 Blue Elephants GmbH, Längenfeldgasse 27B, 1120 Wien (in der Folge 79BE) entwickelt, betreibt und vertreibt Software zur digitalen Abwicklung von Wettbewerben und erbringt alle dem Geschäftszweck nützlichen und förderlichen Tätigkeiten sowie sonstige Programmierung, Softwareentwicklung und Dienstleistungen. Bei der Verwendung eines Dienstes in Verbindung mit der Software laufend auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (in der Folge „AGB“).
79BE ist berechtigt, die vorliegenden AGB ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Die aktuelle Version der AGB können jederzeit unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#agb abgerufen werden.
Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der 79BE und dem Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform; das gilt auch für das Abweichen vom Textformerfordernis. Insbesondere werden AGB, Nutzungsbedingungen oder Ähnliches von Vertragspartnern oder Dritten nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
79BE: die 79 Blue Elephants GmbH, Längenfeldgasse 27B, 1120 Wien.
Online-Dienste: die von 79BE betriebene Software und die darauf aufbauenden Services auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias).
Vertragspartner: jene natürliche oder juristische Person, welche die Nutzungsrechte der angebotenen Online-Dienste gemäß § 4 in Anspruch nimmt (Veranstalter des Wettbewerbes).
Nutzer: die Kunden des Vertragspartners, die über die Online-Dienste Inhalte einreichen oder bewerten, einschließlich der Juroren.
Einreichung: ein vom Nutzer angelegter Eintrag samt der dazu bereitgestellten Inhalte.
Leistungsbeschreibung: die jeweils aktuelle Beschreibung der einzelnen Services bzw. der Tarifstufen, abrufbar unter https://www.alpha-awards.com/pricingneu. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieser AGB.
Preisliste: die jeweils gültige Preisliste von 79BE, abrufbar unter https://www.alpha-awards.com/pricingneu.
Premium-Leistung: die Einrichtung und Konfiguration des Online-Tools durch 79BE auf Grundlage einer individuellen Leistungsbeschreibung.
Self-Service-Leistung: die Bereitstellung der Online-Dienste in einer gebuchten Tarifstufe zur eigenständigen Einrichtung und Konfiguration durch den Vertragspartner.
Tarifstufe: das im Buchungsprozess gewählte Self-Service-Paket samt dem darin festgelegten Funktions- und Nutzungsumfang.
Testsystem: die dem Vertragspartner bereitgestellte, nicht öffentlich zugängliche Umgebung zur Prüfung der Konfiguration vor der Livestellung.
Livestellung: die Freischaltung des Wettbewerbes für Nutzer bzw. dessen öffentliche Zugänglichmachung.
§ 3 Leistungsmodelle und Aufbau dieser AGB
79BE erbringt ihre Leistungen in zwei Leistungsmodellen. Im Modell Premium richtet 79BE das Online-Tool auf Grundlage einer individuellen Leistungsbeschreibung für den Vertragspartner ein und konfiguriert es. Im Modell Self-Service stellt 79BE dem Vertragspartner die Online-Dienste in der gebuchten Tarifstufe zur eigenständigen Einrichtung und Konfiguration zur Verfügung.
Welches Leistungsmodell gilt, ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem schriftlichen Auftrag (Premium) oder aus der Tarifauswahl im Buchungsprozess (Self-Service). Beide Modelle können kombiniert werden: Werden zu einer Self-Service-Tarifstufe zusätzlich Einrichtungs-, Konfigurations- oder Betreuungsleistungen beauftragt (Premium Add-on), gilt für diese Leistungen zusätzlich Teil B.
Unabhängig vom Leistungsmodell verantwortet 79BE die Bereitstellung und die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der Online-Dienste. Der Vertragspartner verantwortet den von ihm durchgeführten Wettbewerb, insbesondere dessen Teilnahmebedingungen, die Auswahl und Einbindung der Jury, die Vergabe der Preise sowie sämtliche von ihm oder seinen Nutzern eingebrachten Inhalte und Daten.
79BE erbringt die vereinbarte Leistung eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer heranzuziehen.
Teil A gilt für alle Verträge. Teil B und Teil C gelten zusätzlich zu Teil A, soweit das jeweilige Leistungsmodell vereinbart ist. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Teils B oder C den Bestimmungen des Teils A vor. Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen 79BE und dem Vertragspartner gehen beiden vor.
§ 4 Art der Leistung
Inhalt der gegenständlichen Leistung von 79BE ist die Bereitstellung eines Online-Services auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) für Veranstalter von Wettbewerben und Ähnliche (in der Folge „Vertragspartner“), das den Workflow eines Wettbewerbes von der Einreichung (§ 4.1) über die Bewertung (§ 4.2) bis zur Darstellung der Gewinner (§ 4.3) abbildet.
§ 4.1 Einreichung
79BE ermöglicht den Kunden der Vertragspartner (in der Folge „Nutzern“), ihre einschlägigen Inhalte auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) dem Vertragspartner bereitzustellen. 79BE haftet nicht für die bereitgestellten Inhalte, Verlinkungen etc. der einzelnen Nutzer. Die Voraussetzung für die Möglichkeit einer Bereitstellung von Inhalten auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) ist die Registrierung als Nutzer.
Voraussetzung für die Einreichung ist die Registrierung als Nutzer und die Annahme der Nutzungsbedingungen von 79BE für Nutzer.
Nach Registrierung wird vom jeweiligen Nutzer ein oder mehrere Einträge (in der Folge „Einreichung/en“) auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) angelegt, für die eine entsprechende Nutzungsberechtigung (zB Urheberschaft) bestehen muss. Diese werden mit multimedialen Inhalten (Bild-, Video- und Audio-Dateien), Beschreibungs-Texten und Angabe beteiligter Personen/Unternehmen ergänzt und in weiterer Folge zum Wettbewerb des Vertragspartners eingereicht.
§ 4.2 Bewertung
79BE ermöglicht dem Vertragspartner, die von den Nutzern eingereichten Inhalte (siehe § 4.1) in einem Online-Bewertungs-Tool für Juroren (in Folge auch Nutzer) zur Bewertung bereitzustellen. Juroren können die Einreichungen während dem festgelegten Bewertungszeitraum online ansehen und Bewertungen abgeben.
§ 4.3 Darstellung der Gewinner
79BE ermöglicht dem Vertragspartner, die Darstellung der Gewinner-Arbeiten auf der angelegten Landingpage. Die detaillierten und aktuellen Leistungsbeschreibungen der einzelnen Services, die einen Teil dieser AGB darstellen, können unter https://www.alpha-awards.com/pricingneu abgerufen werden. Die Inhalte auf https://www.alpha-awards.com werden lediglich zur Information und Benutzung i. S. dieser AGB zur Verfügung gestellt.
§ 5 Vertragspartner und Vertragsabschluss
Vertragspartner von 79BE sind grundsätzlich jene natürliche und juristische Personen, welche die Nutzungsrechte der angebotenen Dienste (§ 4) der 79BE in Anspruch nehmen.
Der Vertrag kann auf zwei Wegen zustande kommen:
(1) Premium: Die Basis für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot von 79BE, in dem der Leistungsumfang und die Kosten festgehalten sind. Die Angebote von 79BE sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Beauftragung des Angebotes durch den Vertragspartner zustande. Mit diesem schriftlichen Auftrag werden automatisch die gegenständlichen AGB angenommen.
(2) Self-Service: Der Vertragspartner wählt im Buchungsprozess auf der Website von 79BE eine Tarifstufe aus, gibt die erforderlichen Daten an, bestätigt die Geltung dieser AGB und gibt durch Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch 79BE bzw. mit der Freischaltung des Zugangs zustande. Die Darstellung der Tarifstufen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot von 79BE dar.
In beiden Fällen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Leistungsbeschreibung und Preisliste maßgeblich.
§ 6 Nutzungsrecht
79BE räumt dem Vertragspartner ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein, dass sich wie folgt definiert: Abwicklung eines Wettbewerbes über das Tool https://www.alpha-awards.com im Sinne von § 4, welches dem Vertragspartner auf einer eigenen Subdomain von https://www.alpha-awards.com bereitgestellt wird. Der jeweilige Nutzungsumfang wird gesondert mit dem Vertragspartner schriftlich vereinbart bzw. ergibt sich im Self-Service aus der gebuchten Tarifstufe.
79BE räumt das Nutzungsrecht mit Vertragsabschluss unter der Bedingung ein, dass der Vertragspartner seine Zahlungspflichten erfüllt. Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, kann 79BE das Nutzungsrecht nach Mahnung in Textform und Setzung einer Nachfrist von sieben Arbeitstagen bis zum Zahlungseingang aussetzen und den Zugang sperren. Im Self-Service gilt ergänzend § C6.
Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt als vereinbarte Nutzungsdauer der branchenübliche Umfang (Dauer Einreichfrist max. 12 Wochen, Dauer Bewertungszeitraum: max. 6 Wochen). Somit sind eine entgeltliche und/oder unentgeltliche Überlassung, Weiterveräußerung oder Ähnliches der gemieteten Services sowie eine Andersverwendung als im Auftrag vorgesehen ohne Zustimmung von 79BE unzulässig. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige Nutzung erfordert die Zustimmung von 79BE. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich eingeräumt wurde.
Der Vertragspartner darf die Software nicht modifizieren, übertragen, vertreiben, als Grundlage für daraus abgeleitete Werke verwenden, verpfänden, weiterlizenzieren, unterlizenzieren, verleihen oder vermieten oder für die Schulung Dritter, kommerzielles Time-Sharing oder Dienstleistungsbüros verwenden. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, die Software zu rekonstruieren, disassemblieren oder dekompilieren oder zu versuchen, irgendwelche verwendeten oder in die Software integrierten Quellcodes, Algorithmen, Methoden oder Techniken zu ermitteln oder Dritten diese Maßnahmen zu gestatten, es sei denn, dies geschieht in dem trotz dieser Einschränkung ausdrücklich durch anwendbare Gesetze zugelassenen Umfang. Vertragspartner dürfen die Software nicht als eigenständige Software oder in Verbindung mit Drittanbieterprodukten, sondern nur in Verbindung mit dem Produkt verwenden. Vertragspartner dürfen keinerlei Hinweise auf Warenzeichen, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte und eingeschränkte Rechte sowie Legenden und Symbole in oder auf der Software entfernen oder verändern.
79BE und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an der Software, einschließlich aller Patentrechte, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse und aller anderen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie aller entsprechenden Verbesserungen, Aktualisierungen und abgeleiteten Werke. 79BE behält sich alle Rechte an der Software vor. Der Vertragspartner erwirbt weder ausdrücklich noch stillschweigend irgendwelche anderen Rechte an der Software als die Rechte, die ausdrücklich im Rahmen dieses Vertrages gewährt werden.
§ 7 Nutzungsumfang
Durch Vertragsabschluss des jeweiligen Nutzungsvertrages stellt 79BE ihren Vertragspartnern den Online-Dienst https://www.alpha-awards.com in jener Version zur Verfügung, die vom Vertragspartner bei der Beauftragung bzw. Buchung ausgewählt wurde. Der Nutzungsumfang ist durch die Leistungsbeschreibung der gewählten Services bzw. der gebuchten Tarifstufe definiert und beinhaltet lediglich Rechte zur Nutzung der von 79BE entwickelten Software. Die Übergabe von Entwicklungsdaten ist niemals Bestandteil des Angebotes und ausgeschlossen. Sämtliche Inhalte auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) – mit Ausnahme der hochgeladenen Beiträge und/oder sonstige Daten der Nutzer – sind geschütztes Eigentum von 79BE.
79BE ist ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen selbst zu erbringen oder im Namen und auf Rechnung seines Vertragspartners an Dritte in Auftrag zu geben.
Am Ende der Einreichfrist werden die gesammelten Einreichdaten und am Ende der Bewertungsfrist werden die Bewertungsdaten an den Vertragspartner übergeben. Zur Aufbewahrung von Nutzungs- und/oder Entwicklungsdaten über den Zeitraum der Erfüllung eines Auftrages hinaus ist 79BE nicht verpflichtet. Wünscht der Vertragspartner eine sichere Verwahrung der Daten nach Ende der Projektlaufzeit, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.
Die nachfolgenden Services sind bei der Verwendung des Online-Dienstes https://www.alpha-awards.com verfügbar:
§ 7.1 Einreichung
Der Nutzungsumfang des Einreich-Dienstes entspricht der Leistungsbeschreibung in § 4. Datenvolumen- und sonstige Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der gebuchten Tarifstufe; für das Self-Service-Modell gilt ergänzend § C7.
§ 7.2 Bewertung
Der Nutzungsumfang des Bewertungs-Dienstes entspricht der Leistungsbeschreibung in § 4.
§ 7.3 Darstellung der Gewinner-Projekte
Der Nutzungsumfang der Darstellung der Gewinner entspricht der Leistungsbeschreibung in § 4 für die branchenübliche Anzahl an Gewinner-Projekten.
§ 8 Nutzungsverpflichtung
Die Nutzung der Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com kann ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieser AGB erfolgen. Zusätzlich sichert der Vertragspartner für seine Nutzer bei der Verwendung der Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) nachfolgendes zu:
- Die Nutzung der Services erfolgt ausschließlich mit den von 79BE zur Verfügung gestellten Werkzeugen (zB 79BE Videoplayer).
- Die von 79BE zur Verfügung gestellten Werkzeuge werden ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke verwendet.
- Beim Upload der einzelnen Beiträge durch die Nutzer werden keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften verletzt. Auch wird durch den Upload nicht gegen behördliche Auflagen verstoßen.
- Der Nutzer verfügt über die jeweiligen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen, Genehmigungen oder Ähnliches, seine Beiträge zur Verfügung zu stellen bzw. zu veröffentlichen und die Subdomains zu benennen.
- Der Nutzer führt bei jeder Einreichung die notwendigen Credits zum einschlägigen Werk an.
- Es werden bei der Nutzung der Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com die Datentransferbeschränkungen gemäß § 7 bzw. der gebuchten Tarifstufe nicht überschritten.
- Über die Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com werden vom Nutzer ausschließlich jene Beiträge angeboten, die für dieses Portal auch vorgesehen sind.
- Inhalte der bereitgestellten Beiträge der Nutzer jeglicher Art;
- die Sicherung bzw. Speicherung der bereitgestellten Beiträge und Informationen jeglicher Art;
- Schäden jeglicher Art, die durch Datenverlust und/oder Datendiebstahl der bereitgestellten Daten der Nutzer (z. B. Beiträge) entstanden sind;
- Inhalte verlinkter Seiten auf der Website https://www.alpha-awards.com jeglicher Art;
- Irrtümer, Fehler und Ungenauigkeiten der bereitgestellten Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias);
- persönliche oder Sachschäden jeglicher Art aufgrund der Benutzung der Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias);
- jeglichen unbefugten Zugang bzw. unbefugte Verwendung der sicheren 79BE Server und/oder darauf gespeicherter(n) persönlicher(n) und/oder Finanzdaten;
- jede Unterbrechung oder Beendigung der Übertragung in Verbindung mit den Online-Diensten auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias);
- jegliche Computerinfektionen, Viren, Trojaner und dergleichen, die von oder durch die Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) von Dritten übertragen werden;
- sämtliche Fehler oder Unvollständigkeit der Inhalte oder Verluste oder Schäden aller Art infolge der Verwendung irgendwelcher Inhalte, die – auf welche Art auch immer – über die Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) zugänglich gemacht wurden;
- von Dritten oder Subunternehmern verursachte Schäden.
- des Zugangs zu und der Verwendung der Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) durch den Nutzer;
- der Verletzung dieser AGB bzw. eines Teils davon;
- der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere von (Geistigen) Eigentums- oder Persönlichkeitsrechten; oder
- irgendwelcher Ansprüche Dritter aufgrund von Nutzerbeiträgen schadlos zu halten.
- über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkursverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Vertragspartner mit einer Zahlung auf Grund dieser AGB um mehr als 1 Woche in Verzug ist;
- der Vertragspartner gegen jede Bestimmung dieser AGB, gegen Rechte Dritter, das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt.
§ 9 Webhosting
79BE bietet den Vertragspartnern für die gewählten Online-Dienste Webhosting (siehe § 4) an. Das Webhosting wird durch einen Drittanbieter bereitgestellt. 79BE übernimmt daher keine Gewähr für sämtliche Webhostingleistungen, unter anderem die ununterbrochene Verfügbarkeit der einschlägig hochgeladenen Daten. Somit ist unter anderem eine Haftung von 79BE für technisch bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
79BE weist den Vertragspartner darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von 79BE liegen.
Der Vertragspartner meldet 79BE erkennbare Störungen unverzüglich in Textform an die in der Leistungsbeschreibung genannte Supportadresse. Schäden, die durch eine schuldhaft verspätete Meldung vergrößert werden, hat der Vertragspartner insoweit selbst zu tragen (§ 1304 ABGB).
§ 10 Zahlung
79BE ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Vertragspartner in angemessener Höhe abhängig zu machen. Der Zahlungsplan ergibt sich aus § B5 (Premium) bzw. § C6 (Self-Service). Laufende Kosten werden zu Beginn der Laufzeit verrechnet (Landingpage, Gewinner-Präsentation etc.).
Rechnungen von 79BE sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch an die vom Vertragspartner bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie eine einmalige Mahngebühr von EUR 40,- als vereinbart.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann 79BE sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von 79BE aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von 79BE schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
§ 11 Wertsicherung
Es gilt folgende Indexanpassung für die Lizenzkosten zur Verwendung der jeweiligen Services. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses bekannt gegebene Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl von 5 % nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch zur Berechnung des neuen Spielraumes bildet. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Vertragspartner oder seine Nutzer in die Online-Dienste einbringen (insbesondere Registrierungsdaten, Einreichungen, Bewertungen), verarbeitet 79BE ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist insoweit Verantwortlicher, 79BE Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.
Die Einzelheiten dieser Verarbeitung – einschließlich Subauftragsverarbeiter, technischer und organisatorischer Maßnahmen, Drittlandübermittlungen sowie Rückgabe und Löschung der Daten – regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO (Anlage 1), der Bestandteil des Vertrages ist und diesen AGB in Datenschutzfragen vorgeht.
Der Vertragspartner ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegenüber seinen Nutzern verantwortlich, insbesondere für eine taugliche Rechtsgrundlage, die Information der Nutzer nach Art 13 und 14 DSGVO sowie für Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise seines Wettbewerbes.
Daten, die 79BE zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrages mit dem Vertragspartner sowie zum Betrieb der Website https://www.alpha-awards.com verarbeitet, verarbeitet 79BE als Verantwortlicher; Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#datenschutzpartner.
§ 13 Gewährleistung und Schadenersatz
79BE verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Sollten dennoch etwaige Unstimmigkeiten beim Vertragspartner auftreten, hat dieser allfällige Reklamationen innerhalb von sieben Werktagen, außer es bestehen zu einzelnen Punkten dieser AGB anderslautende Regelungen, nach Bereitstellung der Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner 79BE alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Vertragspartners, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Dies gilt im Self-Service-Modell insbesondere für Mängel, die auf die Konfiguration des Vertragspartners zurückgehen (§ C2). In diesen Fällen gelten die von 79BE erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. 79BE wird auf Wunsch des Vertragspartners eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von 79BE ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Vertragspartner zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 79BE beruhen.
§ 14 Haftungsausschluss
Die Nutzung der angebotenen Online-Dienste entsprechend der Leistungsbeschreibung in § 4 erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und Gefahr. 79BE haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit hat sie bis zur Höhe ihres Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen.
79BE, ihre Organe, Mitarbeiter und Vertreter schließen jegliche Haftung im Zusammenhang der angebotenen Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) und ihrer Benutzung aus.
79BE sichert keine bestimmten Eigenschaften in Bezug auf Inhalt und Funktionalität der angebotenen Online-Dienste (außer § 4) und allenfalls darauf verlinkter Seiten zu und schließt insbesondere jede Verantwortung und Haftung für Folgendes aus:
79BE distanziert sich ausdrücklich und übernimmt keinerlei Gewähr für irgendein(e) Produkt/Dienstleistung, das (die) über Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) oder verlinkte Webseiten von Dritten beworben oder angeboten wird. 79BE ist weder Vertragspartei noch verantwortlich für die Überwachung von Geschäftsabschlüssen zwischen den Vertragspartner, Nutzern und Drittanbietern von Produkten oder Dienstleistungen.
79BE betreibt seine Online-Dienste von Österreich aus und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ihre Verwendung anderswo erlaubt und möglich ist. Wer sich daher von anderen Orten aus Zugang zu den Online-Diensten auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) verschafft, tut das freiwillig und ist selbst verantwortlich für deren Entsprechung mit der örtlichen Rechtslage.
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die er 79BE in Verbindung mit dem einschlägigen Vertragsverhältnis zugefügt hat.
§ 15 Schadloshaltung
Unbeschadet der (weiteren) Gültigkeit dieser AGB und zeitlich unbeschränkt über die Dauer der Nutzung der Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) hinaus, verpflichtet sich jeder Vertragspartner unwiderruflich, 79BE, ihre Mitarbeiter, Organe, verbundene Unternehmen und Vertreter für sämtliche Schäden, insbesondere aus Forderungen und Schadenersatz einschließlich von Kosten der Rechtsvertretung, wegen:
Sollten Dritte Ansprüche aufgrund sonstiger Verstöße vom Vertragspartner und/oder Nutzer gegen 79BE geltend machen, verpflichten sich diese ausdrücklich dazu, 79BE dafür schad- und klaglos zu stellen.
§ 16 Vertragsdauer
Ein Vertrag zwischen 79BE und dem jeweiligen Vertragspartner kann für eine ein- oder mehrmalige Nutzung der Online-Dienste abgeschlossen werden, wobei das Vertragsverhältnis mit einem Vertragspartner durch 79BE jeweils zum Ende einer Nutzungsperiode schriftlich gekündigt werden kann. Für das Self-Service-Modell gilt ergänzend § C5.
Darüber hinaus enden und erlöschen die Rechte des Vertragspartners und Lizenzen im Rahmen dieses Vertrages automatisch, ohne dass irgendeine Mitteilung oder Maßnahme durch 79BE erforderlich ist, für den Fall, dass Sie gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen. Nach Kündigung dieses Vertrages nehmen Vertragspartner von jeder Nutzung der Software Abstand.
Sollte eine Kündigung nicht rechtzeitig erfolgen, wird der Vertrag entsprechend der ursprünglichen Vertragsdauer verlängert. Bereits erfolgte Zahlungen durch den Vertragspartner können nach der Kündigung nicht zurückgefordert werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
79BE kann diesen Vertrag vorzeitig (mit sofortiger Wirkung) insbesondere und zusätzlich zu den sonstigen in diesen AGB angeführten fristlosen Kündigungsmöglichkeiten aus folgenden wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer (weiteren) Nachfrist kündigen, wenn:
Mit Beendigung dieses Vertrages werden sämtliche Forderungen von 79BE gegen den Vertragspartner fällig, soweit sie nicht bereits fällig sind.
§ 17 Weiterentwicklung
Die Online-Dienste auf https://www.alpha-awards.com (bzw. einer dazugehörigen Top-Level-Domain und/oder Subdomain/Alias) umfassen die vereinbarten Funktionalitäten. Das Design und die Funktionalitäten werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung regelmäßig optimiert. Die bestehenden Features werden beibehalten und optimiert, das bedeutet, dass das Tool anders als aktuell aussehen und funktionieren kann, wesentliche Funktionen bleiben erhalten.
§ 18 Namensnennung und Referenzen
79BE ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung des Namens bzw. Pseudonyms, Firmenwortlauts oder Logos des Vertragspartners auf jedem von ihr betriebenem Online-Service berechtigt. 79BE verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihr entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im Internet bereit zu stellen und den Kundennamen und Logo als Referenz in selbiger Form zu verwenden.
§ 19 Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten – ausgenommen Zahlungspflichten –, soweit dies auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt), etwa Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur oder Angriffe auf IT-Systeme, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurücktreten.
§ 20 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen und alle, sonstigen nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Vorgänge vertraulich zu behandeln und weder zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für eine Weiterempfehlung. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags weiter.
§ 21 Schlussbestimmungen
79BE ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen mit den Vertragspartnern jederzeit und ohne Zustimmung der Vertragspartner auf ihren jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen der Vertragspartner mit 79BE auf ihre jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von 79BE.
Mitteilungen, die in diesen AGB oder im Gesetz vorgesehen sind, gelten an dem Tag als zugegangen, an dem diese an der von den Vertragspartnern zuletzt schriftlich angegebenen Adresse einlangen. Eine Änderung der Adresse muss dem anderen Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt werden und wird zwei Wochen nach dem Eintreffen an der Adresse des anderen Vertragspartners wirksam.
Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des IPRG) anzuwenden. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle sich aus der Vertragsbeziehung im Sinne dieser AGB ergebenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien unterliegen. Erfüllungsort ist Wien.
Im Streitfall ist der Vertragspartner nicht berechtigt, seine Leistungen im Sinne dieser AGB einzustellen. Der Vertragspartner verzichtet auf das Recht, den abgeschlossenen Vertrag gemäß diesen AGB wegen Irrtums anzufechten.
Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.
Teil B - Zusatzbestimmungen Premium
Dieser Teil gilt zusätzlich zu Teil A, soweit 79BE das Online-Tool für den Vertragspartner einrichtet und konfiguriert (Premium-Leistung), einschließlich der als Premium Add-on zu einer Self-Service-Tarifstufe beauftragten Leistungen.
§ B1 Angebot und Leistungsbeschreibung
Um klare Auftragsverhältnisse zu schaffen und die effiziente Abwicklung von Aufträgen zu gewährleisten, wird der Umfang des Auftrages bei der Angebotslegung in Form einer Leistungsbeschreibung so genau wie möglich definiert.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges nach Auftragserteilung bedürfen der Textform und werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach dem tatsächlichen Aufwand auf Basis der gültigen Preisliste verrechnet. Sie können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
§ B2 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner sorgt dafür, dass 79BE alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von 79BE wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Vertragspartner nennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und sorgt seinerseits für ein organisatorisches Umfeld, das die rasche und effiziente Umsetzung des Auftrags erlaubt.
Sollten die Informationen des Vertragspartners für die Erstellung des personalisierten Online-Tools mangelhaft, in welcher Form auch immer sein, so haftet 79BE nicht für allfällig daraus entstehende Schäden (z. B. Mängel, Schadenersatz etc.).
§ B3 Termine und Fristen
Der Zeitrahmen wird im Angebot festgelegt. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Vertraglich vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch 79BE, sobald alle erforderlichen Arbeitsunterlagen und Informationen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden.
Die Nichteinhaltung der Termine und Lieferzeiten berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte wenn er 79BE eine angemessene mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an 79BE. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 79BE.
Ereignisse höherer Gewalt (§ 19) sowie Verzug des Vertragspartners mit seinen Mitwirkungspflichten verschieben vereinbarte Termine zumindest im Ausmaß der Behinderung.
§ B4 Prüfung und Abnahme
Nach Fertigstellung des personalisierten Online-Tools teilt 79BE dem Vertragspartner die Fertigstellung mit und stellt das Tool zur Prüfung bereit. Der Vertragspartner hat allfällige Änderungswünsche und Mängel binnen fünf Werktagen ab Bereitstellung schriftlich bekanntzugeben.
Das Tool gilt als abgenommen, wenn der Vertragspartner innerhalb dieser Frist keine Mängel bekannt gibt oder wenn er das Tool für Einreichungen freischaltet bzw. öffentlich zugänglich macht (Livestellung). Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
Nimmt der Vertragspartner das Tool trotz offener Änderungswünsche in Betrieb, haftet 79BE nicht für allfällige Mängel, Schadenersatz oder sonstige daraus entstehende Nachteile.
Änderungswünsche, die nach der Abnahme bekannt gegeben werden und über die Behebung von Mängeln hinausgehen, gelten als Zusatzauftrag gemäß § B1.
§ B5 Zahlungsplan
Wurde nichts anderes festgelegt, so gelten 50 % der Nettoauftragssumme als Anzahlung bei Auftragserteilung als vereinbart. Die restlichen 50 % der Kosten werden nach Online-Stellung des ersten Dienstes auf das auf der Rechnung angegebene Konto überwiesen.
Im Übrigen gilt § 10.
Teil C - Zusatzbestimmungen Self-Service
Dieser Teil gilt zusätzlich zu Teil A, soweit der Vertragspartner eine Tarifstufe zur eigenständigen Einrichtung und Konfiguration bucht (Self-Service-Leistung).
§ C1 Tarif und Buchung
Der Vertragspartner wählt im Buchungsprozess auf der Website von 79BE eine Tarifstufe. Funktionsumfang, Nutzungsumfang und Preis der Tarifstufen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste. Der Vertragsabschluss richtet sich nach § 5.
Das Self-Service-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Vertragspartner bestätigt im Buchungsprozess, dass er die Leistung im Rahmen seiner unternehmerischen, beruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit bezieht.
Ein Wechsel in eine höhere Tarifstufe ist während der Laufzeit gegen Zahlung der Preisdifferenz nach der gültigen Preisliste möglich. Ein Wechsel in eine niedrigere Tarifstufe wirkt frühestens zum Ende der laufenden Vertragsperiode; bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.
Der Vertragspartner ist für die Verwaltung seiner Benutzerkonten und die sichere Verwahrung der Zugangsdaten verantwortlich. Er hat 79BE jeden Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu melden.
§ C2 Leistungsgegenstand und Eigenkonfiguration
Im Self-Service stellt 79BE die Online-Dienste in der Standardausführung der gebuchten Tarifstufe zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Tarifstufe. Ein Anspruch auf individuelle Anpassung, Erweiterung oder Programmierung besteht nicht.
Der Vertragspartner richtet seinen Wettbewerb selbst ein. Er ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Konfiguration, insbesondere für Kategorien, Einreich- und Bewertungsfristen, Bewertungslogik und Punkteberechnung, Pflichtfelder, Texte und Teilnahmebedingungen sowie die Einbindung von Nutzern und Juroren.
Eine Prüfung oder Plausibilitätskontrolle der Konfiguration des Vertragspartners durch 79BE erfolgt nicht und ist nicht Vertragsgegenstand.
§ C3 Testsystem und Livestellung
79BE stellt dem Vertragspartner ein Testsystem zur Verfügung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Konfiguration vor der Livestellung im Testsystem zu prüfen.
Die Livestellung erfolgt durch den Vertragspartner selbst und gilt als Bestätigung, dass die Konfiguration seinen Anforderungen entspricht.
79BE haftet nicht für Nachteile, die aus einer fehlerhaften, unvollständigen oder nach der Livestellung geänderten Konfiguration des Vertragspartners entstehen; dies gilt insbesondere für dadurch verlorene, unvollständige, nicht zuordenbare oder nicht bewertbare Einreichungen sowie für unrichtige Bewertungsergebnisse.
Änderungen der Konfiguration nach der Livestellung – insbesondere während einer laufenden Einreich- oder Bewertungsfrist – erfolgen auf eigenes Risiko des Vertragspartners.
§ C4 Supportumfang
Der Vertragspartner erhält Support im Umfang der gebuchten Tarifstufe. Support wird in deutscher Sprache an Werktagen erbracht; Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Tarifstufe.
Support umfasst Auskünfte zur Bedienung der Software sowie die Behebung von Softwarefehlern, nicht jedoch die Einrichtung, Konfiguration, Datenpflege, Schulung oder inhaltliche Betreuung des Wettbewerbes.
Einrichtungs-, Konfigurations- und Betreuungsleistungen erbringt 79BE ausschließlich gegen gesonderte Beauftragung nach der jeweils gültigen Preisliste (Premium Add-on). Für diese Leistungen gilt zusätzlich Teil B.
§ C5 Laufzeit und Verlängerung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der gebuchten Tarifstufe und beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.
Mit Ende der Vertragsdauer wird der Zugang deaktiviert. Die Übergabe der Einreich- und Bewertungsdaten richtet sich nach § 7. Eine Aufbewahrung der Daten über das Vertragsende hinaus erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ C6 Vorauszahlung
Der Preis der gebuchten Tarifstufe ist zur Gänze im Voraus zu zahlen. Die Freischaltung des Zugangs erfolgt nach Zahlungseingang. Dies gilt sinngemäß für jede Verlängerungsperiode.
Zusatzleistungen sowie Mehrkosten aus der Überschreitung von Limits (§ C7) werden nach der gültigen Preisliste verrechnet und sind binnen 10 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Befindet sich der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, ist 79BE nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang bis zum Zahlungseingang zu sperren. Im Übrigen gilt § 10.
§ C7 Limits pro Tarifstufe
Die je Tarifstufe zulässige Anzahl an Einreichungen, Juroren, Kategorien und Wettbewerben sowie die Datenvolumen- und Speicherbeschränkungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Tarifstufe.
Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Datenvolumenbeschränkung von 100 GB pro Wettbewerb.
79BE weist den Vertragspartner auf eine Überschreitung der Limits hin. Der Vertragspartner kann die Überschreitung binnen fünf Werktagen beseitigen oder die Mehrkosten nach der gültigen Preisliste tragen; erfolgt keine Rückmeldung, werden die Kosten anhand der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste angepasst.
Datenschutzerklärung alpha awards
für Vertragspartner:innen
Fassung September 2026
§ 1 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Verarbeitungen ist die 79 Blue Elephants GmbH, Längenfeldgasse 27B, 1120 Wien, Tel. +43 1 890 89 89, E-Mail office@alpha-awards.com.
Datenschutzbeauftragter: RA Dr. Daniel Stanonik, Salztorgasse 2/8, 1010 Wien, Tel. 01/904 33 55, E-Mail office@stanonik.at.
§ 2 Begriffe
Für diese Datenschutzerklärung gelten die Begriffsbestimmungen gemäß § 2 der AGB von 79BE. „Vertragspartner“ ist jene natürliche oder juristische Person, die als Veranstalter einen Wettbewerb über die Online-Dienste durchführt. „Online-Dienste“ bezeichnet die von 79BE betriebene Software auf https://www.alpha-awards.com samt der darauf aufbauenden Services.
§ 3 Registrierung und Buchung im Self-Service
Wenn Sie im Buchungsprozess eine Tarifstufe buchen (§ C1 AGB), verarbeitet 79BE die dabei angegebenen Daten – Name bzw. Firmenname, Rechnungs- und Zustelladresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zugangsdaten, gewählte Tarifstufe, IP-Adresse und Zeitpunkt der Buchung – zur Vertragsanbahnung und zum Vertragsabschluss (§ 5 AGB).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen).
Speicherdauer: für die Dauer des Vertragsverhältnisses, danach Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (siehe § 5).
§ 4 Vertragsabwicklung, Zugang und Support
Zur Bereitstellung des Zugangs zu den Online-Diensten und zum Testsystem (§ C3 AGB), zur Kommunikation im Rahmen des Supports (§ C4 AGB), zu Hinweisen bei Überschreitung von Limits (§ C7 AGB) sowie zur Durchsetzung von Zahlungspflichten und zur allfälligen Sperrung des Zugangs bei Zahlungsverzug (§ 6, § C6 AGB) verarbeitet 79BE die unter § 3 genannten Daten sowie den Verlauf der Kommunikation und Nutzung des Kontos.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung und Missbrauchsprävention).
Speicherdauer: für die Dauer des Vertragsverhältnisses, danach Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 5 Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung
Zur Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung (§ 10, § C6 AGB) verarbeitet 79BE Rechnungs- und Zahlungsdaten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Aufbewahrungspflichten).
Speicherdauer: sieben Jahre gemäß den unternehmens- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (§ 132 BAO, § 212 UGB).
§ 6 Ihre eigenen Nutzer:innen (Einreichende und Jurymitglieder)
Für personenbezogene Daten, die Sie als Vertragspartner oder Ihre Nutzer (Einreicher, Juroren) im Rahmen Ihres Wettbewerbes einbringen – insbesondere Registrierungsdaten, Einreichungen und Bewertungen –, sind Sie selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. 79BE verarbeitet diese Daten für Sie ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Weisung, auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage 1 zu den AGB). Sie sind insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Information Ihrer Nutzer nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie für Ihre eigenen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise verantwortlich (§ 12 AGB). Näheres für Ihre Nutzer regelt die Datenschutzerklärung alpha-awards für Nutzer.
§ 7 Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Angabe der in § 3 und § 5 genannten Daten ist gesetzlich bzw. vertraglich nicht vorgeschrieben, aber zur Registrierung, Buchung und Vertragsabwicklung im Self-Service erforderlich. Ohne diese Daten ist ein Vertragsabschluss und damit die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich.
§ 8 Empfänger und eingesetzte Dienstleister
79BE setzt für den Betrieb der Online-Dienste Dienstleister ein, insbesondere für das Webhosting (§ 9 AGB). Diese Dienstleister erhalten nur jene Daten, die zur Erbringung ihrer jeweiligen Leistung erforderlich sind, und sind vertraglich zur Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet (Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO).
§ 9 Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR erfolgt im Rahmen der in dieser Datenschutzerklärung genannten Verarbeitungen grundsätzlich nicht. Soweit einzelne eingesetzte Werkzeuge im Rahmen der allgemeinen Website-Nutzung Daten in Drittländer (insbesondere die USA) übermitteln, erfolgt dies auf der dort jeweils genannten Rechtsgrundlage (Standardvertragsklauseln bzw. Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission); Näheres regelt die allgemeine Datenschutzerklärung unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#datenschutzpartner.
§ 10 Rechte der betroffenen Personen
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft (Art. 15), Recht auf Berichtigung (Art. 16), Recht auf Löschung (Art. 17), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3) sowie Recht auf Widerspruch gegen eine auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützte Verarbeitung (Art. 21). Zur Ausübung wenden Sie sich an die Kontaktdaten gemäß § 1.
Unabhängig davon steht Ihnen das Recht zu, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde zu beschweren: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Tel. +43 1 52 152-0, E-Mail dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at.
§ 11 Datensicherheit
79BE trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Missbrauch und unbefugten Zugriff zu schützen (u. a. Verschlüsselung nach dem Stand der Technik, TLS/SSL-Verbindungen). Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und dem technischen Fortschritt angepasst.
§ 12 Änderungen dieser Datenschutzerklärung
79BE ist berechtigt, diese Datenschutzerklärung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Online-Dienste oder der Rechtslage. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.alpha-awards.com/sicherheitneu#datenschutzpartner abrufbar.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
gemäß Art. 28 DSGVO
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
1. Gegenstand
Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung vom …………, auf die hier verwiesen wird (im Folgenden Leistungsvereinbarung).
2. Dauer
Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts
Einzelheiten zu Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung oder Nutzung sind unter Buchstabe A. der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgeführt.
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Artt. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m. 47 DSGVO).
Die Art der personenbezogenen Daten sind unter Buchstabe B. der Anlage 1 aufgeführt.
Der Kreis der Betroffenen ist unter den Buchstabe C. der Anlage 1 aufgeführt.
§ 3 Technisch-organisatorische Maßnahmen
1. Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
2. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen [Einzelheiten in Anlage 1].
3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
§ 4 Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
1. Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
2. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
§ 5 Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Artt. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
1. Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 28 und 29 DSGVO ausübt. Als Datenschutzbeauftragte(r) ist beim Auftragnehmer Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, Telefon: +43 1 904 33 55, office@stanonik.at bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
3. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO [Einzelheiten in Anlage 1].
4. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
5. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
6. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
7. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach § 7 dieses Vertrages.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
2. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.
a) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO:
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Firma Unterauftragnehmer |
Anschrift/Land |
Leistung |
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Hetzner Online GmbH |
Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen Deutschland
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Hosting (Die Daten werden bei Hetzner gehostet, kein Zugriff von Hetzner auf die Daten gegeben) |
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Mailjet SAS (Sinch-Gruppe) |
43 Rue de Dunkerque, 75010 Paris, Frankreich |
System-E-Mail-Versand per SMTP-Relay (Registrierungsbestätigung, Einreichbestätigung, Passwort-Zurücksetzen, Jury-Einladung). Speicherung und Versand ausschließlich in EU-Rechenzentren (Google Cloud, Frankfurt/DE und Saint-Ghislain/BE); Öffnungs-/Klick-Tracking deaktiviert, keine Speicherung von Kontaktlisten. Für Kundensupport und Betrieb setzt Mailjet Konzern- und Dienstleistungsgesellschaften mit Sitz in den USA ein (Mailgun Technologies, Inc.; Atlassian; Zendesk); Garantien: EU-Standardvertragsklauseln (Beschluss (EU) 2021/914) gemäß Sinch Data Processing Agreement v8 vom 29.10.2025 sowie Zertifizierung der Mailgun Technologies, Inc. unter dem EU-US Data Privacy Framework (Registereintrag geprüft am 11.09.2026, Status „Active"). Nachweise in Anlage 3.
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b) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit:
- der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und
- der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und
- eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird.
3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
4. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
5. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet;
§ 7 Kontrollrechte des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
3. Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO erfolgen.
4. Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
§ 8 Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.
- die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
- die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden
- die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
- die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
- die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
2. Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.
§ 9 Weisungsbefugnis des Auftraggebers
1. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).
2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
§ 10 Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten
1. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
2. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
3. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
Anlage 1
A. Zu § 2 Ergänzungen zu Art und Zweck der Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer betreibt für den Auftraggeber die Award-Management-Plattform „alpha awards" (Software-as-a-Service) für den Wettbewerb ……. . Die Verarbeitung dient ausschließlich der Einreichung, Verwaltung, Jurybewertung und Auswertung von Wettbewerbsbeiträgen nach Weisung des Auftraggebers und umfasst folgende Schritte:
1. Registrierung und Einreichung. Einreicher registrieren sich mit E-Mail-Adresse und Passwort (gespeichert als Hash), bestätigen den zugesandten Link und ergänzen die vom Auftraggeber festgelegten Profilangaben (z.B. Anrede, Name, Unternehmen, Position, Anschrift); dabei akzeptieren sie die Teilnahme- und Datenschutzbedingungen des Auftraggebers. Sie erfassen ihre Beiträge in den vom Auftraggeber definierten Formularfeldern und laden Dateien (Bilder, PDF, Video) hoch, die auf den Servern des Auftragnehmers in webfähige Formate konvertiert werden. Einreichungen können Daten Dritter enthalten (z. B. abgebildete Personen); für deren rechtmäßige Bereitstellung ist der Einreicher gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
2. Speicherung. Alle Daten liegen auf dedizierten Servern der Hetzner Online GmbH in Falkenstein (Deutschland), ein Ausfallsystem am Hetzner-Standort Helsinki (Finnland); Übertragungen sind TLS-verschlüsselt. Sicherungskopien werden 14 Tage rollierend auf dem Server vorgehalten und ausschließlich verschlüsselt in eine Hetzner Storage Box übertragen. Eine Verarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt.
3. Verwaltung und System-E-Mails. Administratoren des Auftraggebers verwalten Benutzer, Beiträge, Kategorien und Jury, weisen Jurymitgliedern Kategorien zu und exportieren Einreichungsdaten als XLS/CSV. Automatisierte E-Mails (Registrierungs- und Einreichbestätigung, Passwort-Zurücksetzen, Jury-Einladung) versendet die Plattform per SMTP über Mailjet SAS (§ 6); übermittelt werden nur Empfängeradresse und Nachrichtentext ohne Namensnennung, Tracking ist deaktiviert, Kontaktlisten werden dort nicht gespeichert.
4. Bereitstellung an die Jury und Bewertung. Jurymitglieder werden vom Auftraggeber per E-Mail eingeladen, melden sich in der Plattform an und sehen nur die Beiträge ihrer zugewiesenen Kategorien; welche Angaben und Dateien sichtbar sind, insbesondere ob der Einreicher erkennbar ist, legt der Auftraggeber in der Konfiguration fest. Beiträge werden vom Auftragnehmer nicht außerhalb der Plattform übermittelt. Die Jury bewertet manuell anhand der vom Auftraggeber festgelegten, ggf. gewichteten Kriterien, optional mit Kommentaren; Bewertungen sind bis zum Ende der Bewertungsphase editierbar und dem Jurymitglied zugeordnet. Die Plattform berechnet Punktsummen je Beitrag und eine sortierbare Rangübersicht je Kategorie. Einzelbewertungen anderer Jurymitglieder sind nicht einsehbar; je nach Konfiguration werden Gesamtpunktzahlen oder Kommentare anonymisiert angezeigt. Künstliche Intelligenz kommt nicht zum Einsatz; eine automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt, die Vergabeentscheidung trifft der Auftraggeber.
5. Ergebnisübergabe. Der Auftraggeber sieht Fortschritt und Ergebnisse je Kategorie und Jurymitglied im Dashboard, exportiert Bewertungen und Kommentare als XLS/CSV und erhält die Dateien nach Einsendeschluss als ZIP-Archive über einen zugriffsgeschützten, protokollierten Download. Eine Veröffentlichung über die Plattform erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
6. Zugriff, Protokollierung und Löschung. Beim Auftragnehmer haben Mitarbeiter Administratorzugriff auf Anwendungsebene und Zugriff auf die Produktivserver, ausschließlich für Wartung, Fehlerbehebung oder auf Weisung, mit Zwei-Faktor-Authentifizierung und Protokollierung. Server- und Anwendungsprotokolle (IP-Adresse, Zeitstempel, Benutzerkennung) werden nach 30 Tagen gelöscht. Die Daten werden für die Dauer der Leistungsvereinbarung gespeichert; auf Weisung werden Datensätze oder Wettbewerbszyklen unverzüglich gelöscht, in Sicherungskopien spätestens nach 14 Tagen. Nach Vertragsende wählt der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen zwischen Rückgabe (Export) und Löschung; ohne Weisung löscht der Auftragnehmer alle Daten spätestens 90 Tage nach Vertragsende und bestätigt dies auf Anforderung durch Löschprotokoll (§ 10).
B. Zu § 2 Art der personenbezogenen Daten
Adressdaten, Kontaktdaten, Projektbezogene Daten, Einreichungsdaten
C. Zu § 2 Kreis der Betroffenen
Einreicher und Juroren des Wettbewerbs
Anlage 2
Technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
Dokumentation der nach 32 DSGVO zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen[1].
[1] Dieses Dokument dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und soll eine allgemeine Beschreibung darstellen, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen zu den unten angesprochenen Aspekten angemessen sind. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist dieses Datensicherheitskonzept ständig an die aktuellen Gegebenheiten der Auftragsdurchführung anzupassen und zu aktualisieren. Alle Anpassungen und Änderungen in den Verfahren zur Vertragsdurchführung sind hierbei schriftlich zu dokumentieren. Das Dokument ist Bestandteil des Vertrages und dem Auftraggeber bei wesentlichen Änderungen und im Übrigen jährlich zur Durchführung der Auftragskontrolle vorzulegen.
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1. |
Verschlüsselung Wie wird die Verschlüsselung gewährleistet? Die Verschlüsselung transformiert einen Klartext in Abhängigkeit von einer Zusatzinformation, die "Schlüssel" genannt wird, in einen zugehörigen Geheimtext (Chiffrat), der für diejenigen, die den Schlüssel nicht kennen, nicht entzifferbar sein soll. |
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2. |
Fähigkeit der Vertraulichkeit Wie wird die Fähigkeit der Vertraulichkeit der Daten dauerhaft gewährleistet? Vertraulichkeit heißt, dass personenbezogene Daten vor unbefugter Preisgabe geschützt sind. |
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3. |
Fähigkeit der Integrität Wie wird die Fähigkeit der Integrität der Daten dauerhaft gewährleistet? Integrität bezeichnet die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen. Wenn der Begriff Integrität auf "Daten" angewendet wird, drückt er aus, dass die Daten vollständig und unverändert sind.
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4. |
Fähigkeit der Belastbarkeit
Wie wird die Belastbarkeit der Systeme dauerhaft gewährleistet? Belastbarkeit bezeichnet die Widerstandsfähigkeit der IT-Systeme gegenüber Störungen und Belastungen sowie deren Fähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb auch bei erhöhter Last oder Teilausfällen aufrechtzuerhalten.
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5. |
Fähigkeit der Verfügbarkeit Wie wird die Fähigkeit der Verfügbarkeit der Daten dauerhaft gewährleistet? Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können. |
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6. |
Wiederherstellbarkeit der Verfügbarkeit und des Zugangs Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nach Sicherheitsvorfällen rasch wieder verfügbar und zugänglich sind?
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7. |
Unrechtmäßiger Zugang zu personenbezogenen Daten Wie wird verhindert, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können? |
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8. |
Verarbeitung personenbezogener Daten nur nach Anweisung Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen verarbeitet werden? |
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